LOHNBUCHHALTUNG*
Wir erstellen zuverlässig ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen - bundesweit
Ihr Partner für alle Branchen
Unsere Dienstleistung rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir Ihnen bundesweit und branchenübergreifend an.
Egal ob Gastronomie, Gesundheit und Soziales, Finanzwesen oder produzierendes Gewerbe. Als professionelles Lohnbüro betreuen wir KMU, Unternehmen, Kleinstbetriebe, Existenzgründer sowie Kapitalgesellschaften.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse jeder Branche und bringen die Erfahrung mit, die benötigt wird um Sie kompetent zu betreuen.
Minijob
Klassische Lohn- und Gehaltsabrechnung
Baulohn für
Baugewerbe
Baulohn für
Maler- und Lackierer
Baulohn für
Dachdecker
Baulohn für
Garten- und Landtschaftsbau
Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie?
- Die Stammdatenpflege der Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter benötigt ein eigenes Lohnkonto. In diesem werden vertrauliche Daten wie Name, Vorname und Geburtstag erfasst. Des weiteren werden Informationen zu den Sozialversicherungen und der Entlohnung gespeichert.
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung übernehmen wir auch die An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenversicherung. Bieten Sie ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge an, so wird dies ebenfalls bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
- Die Abrechnung der laufenden Bezüge
Die Ermittlung der Arbeitnehmerbezüge umfasst die Ermittlung der Gesamtbezüge, der einzubehaltenden Lohnsteuer, sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Auf Basis dieser Ergebnisse ermittelt sich das auszuzahlende Arbeitnehmerentgelt. Im Lohnkonto müssen zudem Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Jahresfreibeträge, den Zeitraum der Lohnzahlung und der Auszahlungstag vermerkt werden.
- Durchführung der DEÜV - Meldungen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Meldungen für den Arbeitnehmer zu übernehmen. Anhand der übermittelten Daten können die beteiligten Träger die Sozialversicherungspflicht feststellen. Arbeitgeber müssen sich dabei an gewisse Fristen halten, um einen Verdacht auf Schwarzarbeit sowie anderweitige Probleme zu vermeiden.
- Beitragsnachweise für Krankenkassen und die Sozialversicherungsträger
Aus den Beitragsnachweisen ergeben sich alle Beiträge, die der Arbeitgeber abführen muss. Dazu gehören die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie weitere Umlagen.
- Die Lohnsteueranmeldung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlich gewordene Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Die Lohnsteuer muss unbedingt pünktlich abgeführt werden. Angestellte müssen dieser Pflicht gleichermaßen nachkommen. Die Form der Lohnsteueranmeldung ist vorgegeben und muss eingehalten werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 10. Tag des dem Meldezeitraum folgenden Monats beim zuständigen Finanzamt sein (§ 41a EStG).
- Erstellung der Jahresmeldung
Der Arbeitgeber hat einmal jährlich die sog. Jahresmeldung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer zu erstellen. Die reguläre Frist hierfür ist jeweils der 31.12. des jeweiligen Jahres. Daraufhin erhält der Beschäftigte seine Lohnsteuerjahresbescheinigung bis spätestens zum 15.04. des Folgejahres.
- Weitere Leistungen
Wir übernehmen außerdem die Meldungen an die Berufsgenossenschaft sowie die Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz.
Unser Bonus für Sie
Sämtliche Auswertungen erhalten Sie bei uns digital. So sparen Sie sich lästige Papierarbeit und die Kosten für deren Archivierung. Stehen neue Auswertungen zur Verfügung, erfahren Sie dies über eine kurze E-Mail.
Außerdem bieten wir jedem Ihrer Mitarbeiter eine digitale Personalakte. Das bedeutet Ihr Mitarbeiter hat die Möglichkeit sich jederzeit seine Gehaltsabrechnungen und Bescheinigungen selbstständig aus seiner digitalen Personalakte per Download zu holen.
Alternativ bieten wir auch einen Lohn-Druckservice in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post, sofern Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Papierform bevorzugen.
Außerdem leiten wir Ihre Daten wunschgemäß direkt an den Steuerberater Ihres Vertrauens weiter, damit er diese in Ihre laufende Finanzbuchhaltung übernehmen kann.
Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne Ihre Finanzbuchhaltung. So erhalten Sie sämtliche Buchhaltungen unterjährig aus einer Hand und sparen sich den zusätzlichen Gang zum Steuerberater und die damit verbundenen Mehrkosten. Am Jahresende erhält Ihr Steuerberater sämtliche Daten, die er zur Weiterverarbeitung in Ihrem Jahresabschluss benötigt.
Näheres zum Thema Finanzbuchhaltung erfahren Sie hier:
Ein Wechsel ist jederzeit ganzjährig möglich
Basis für eine gute und langfristige Partnerschaft ist eine reibungslose Übernahme Ihres Mandats. Sprechen Sie uns daher bitte frühzeitig an, wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung auslagern oder das Lohnbüro wechseln möchten.
Je größer Ihr Unternehmen ist, desto mehr Vorlaufzeit ist nötig.
Gemeinsam mit Ihrem bisherigen Anbieter klären wir die reibungslose Datenübernahme in unser System.
Keine versteckten Kosten
Wir sprechen lieber früher als später über Preise. In Ihrem Angebot finden Sie deshalb eine Übersicht mit den zu erwartenden Fixkosten, basierend auf der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Zu jedem Tarif gehören eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie eine monatliche Pauschale für Ihr Online-Archiv.
Optionale Sonderleistungen sind nicht im Paket enthalten, können bei Bedarf jedoch dazu gebucht werden.
Hierzu gehören bspw.:
- die Berechnung von Kurzarbeitergeld
- die unterstützende Leistungen bei der Durchführung Ihrer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung.
Damit wir unsere Kapazitäten im Lohnbüro planen können, sind unsere Angebote vier Wochen gültig.
Alle Preise sind Nettopreise.
*Wir erbringen Leistungen i.S.d. § 6 Nr.3 und Nr.4 StBerG ohne Steuer- und Rechtsberatung.